Hallo liebe Fliegerkameraden,
da das Hallenfliegen in der Turnhalle der Büchertalschule wieder kurz bevorsteht (Beginn ab Sonntag, den 03.11.2024), leite ich Euch diese E Mail zu den Vorschriften zur Hallennutzung zu Eurer Kenntnisnahme und mit der Bitte um Beachtung weiter.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Euer Rhöni
1. Vorsitzender per Mail am Do 10.10.2024
—- Weitergeleitete Nachricht —–
Von:vereinsbetreuung@maintal.de
An:Vereinsbetreuung
Gesendet: Donnerstag, 10. Oktober 2024 um 10:37:03 MESZ
Betreff: WICHTIG: Hallenordnung
Liebe Hallennutzer*innen, liebe Vereinsvorstände,
es gab wiederholte Beschwerden der Schulleitungen und des MKK zur Hallennutzung der Vereine. Es wurden zum Beispiel Alkoholflaschen und Pizzakartons in der Halle zurück gelassen, auf dem Schulhof geparkt und geraucht, es kommt vermehrt zu starken Verunreinigungen in der Halle und die Arbeit von Reinigungsfirmen wird durch das Überziehen der Nutzungszeiten behindert.
- Wir bitten eindringlich um Beachtung und Einhaltung folgender Hallenordnung:
• Der Sportbetrieb in der Turnhalle endet spätestens um 21.45 Uhr. Das Gebäude muss bis spätestens 22.00 Uhr geräumt sein.
• Bitte achten Sie darauf, dass alle Türen/Tore korrekt abgeschlossen sind!
• Wichtig: Tragen Sie sich in das Hallenbuch ein!!!!
• Die Halle ist ausschließlich für den Übungsbetrieb vorgesehen, und nicht für private Zwecke!
• Bitte hinterlassen Sie die Halle sauber und so wie Sie sie auch wieder vorfinden möchten. Müll muss entsprechend entsorgt werden.
• Essen und Rauchen ist in der Halle strikt untersagt. Das Rauchen ist auf dem Gelände verboten. Bitte nicht in den Duschen und Umkleideräumen essen.
• Generell gilt: Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Vereinsmitglieder pfleglich mit der Halle und dem Gelände umgehen.
Anbei der Auszug der Nutzungsverordnung des MKK (Stand 03.06.2022), mit der Bitte um Kenntnisnahme:
§ 7 Ordnungsvorschriften
(1) Die Nutzerin oder der Nutzer hat bei Übernahme der Räumlichkeiten etwaige
vorhandene Mängel der Hausmeisterin oder dem Hausmeister oder dem
Main-Kinzig-Kreis unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn während der
Benutzung Mängel festgestellt werden oder Schäden entstehen. Bei der
Nutzung von Sporthallen sind festgestellte Mängel und Schäden zusätzlich im
Hallennutzungsbuch zu vermerken.
(2) Die Nutzerin oder der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Schulsportanlagen
und sonstigen schulischen Einrichtungen pfleglich behandelt und sauber
hinterlassen werden. Verunreinigungen, die über das übliche Maß einer
regelhaften Unterhaltsreinigung hinausgehen, sind von der Nutzerin oder vom
Nutzer zu entfernen. Kosten für erforderlich werdende zusätzliche
Reinigungsmaßnahmen sind von der Nutzerin oder dem Nutzer zu erstatten.
Dies gilt auch für Verunreinigungen von Wegen und Anlagen.
(3) Der anfallende Müll ist durch die Nutzerin oder den Nutzer auf deren oder
dessen Rechnung eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen.
(4) Die Nutzerin oder der Nutzer hat während und in der Zeit vor und nach der
Nutzung in den genutzten Räumen wie auch in den Zugängen für Ordnung zu
sorgen.
(5) Die Bestimmungen der Schul-/ Hausordnung der jeweiligen Schule sind zu
beachten.
(6) Verstöße gegen die Schul-/ Hausordnung sowie gegen diese NutzVergO sind
unverzüglich der Schule, der Hausmeisterin oder dem Hausmeister oder dem
Kreis zu melden. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen können
Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen von einer weiteren Benutzung auf Zeit
oder ganz ausgeschlossen werden.
(7) Der Main-Kinzig-Kreis oder die von ihm Beauftragten sind berechtigt, jederzeit
– auch während der Veranstaltung – die Räume zu betreten und im Bedarfsfall
das Hausrecht auszuüben. Den Anweisungen der Schulleitung, der
Hausmeisterin oder des Hausmeisters oder einer oder eines Beauftragten des
Main-Kinzig-Kreises ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten.
(8) Die brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Vorschriften sind zu
beachten. Brandschutztechnische Fragen sind im Einzelfall durch die Nutzerin
oder den Nutzer mit dem zuständigen Ordnungsamt und ggf. mit der Abteilung
Brand- und Katastrophenschutz des Main-Kinzig-Kreises zu klären.
Vielen dank und mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Julia Reuhl
______________________________
Magistrat der Stadt Maintal
Fachdienst Kulturelle Bildung
Kirchgasse 7 | 63477 Maintal
Telefon: 06181 400-627
kultur@maintal.de
www.maintal.de
www.facebook.com/kulturinmaintal
Möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann schauen Sie auf unserem Stellenportal vorbei unter bewerbung.maintal.de!