Gebührenordnung
Anhang I zur Satzung des FMCM
Die vorliegende Gebührenordnung basiert auf der Grundlageder Paragraphen 5, 7, 8 und 9 der Vereinssatzung und regelt die Zahlungen, die das Mitglied, gemäß der Satzung, an den Verein abzuführen hat.
- Der Beitrag staffelt sich, wie in der Satzung ausgeführt, in 5 Tarife. Die Höhe des Beitrags richet sich nach der Zugehörigkeit der Sektion und in dieser wiederum nach der Art der Mitgliedschaft. Wir unterscheiden hier in ordentliche und außerordentliche aktive, des weiteren in passive ordentliche und außerordentliche Mitglieder, sowie Gastflieger. Die jeweilige Zugehörigkeit erklärt das Mitglied mit seiner Unterschrift im Aufnahmeantrag. Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung auf Empfehlung des Vorstandes festgesetzt und den Bedürfnissen des Vereins angepasst. Die Beitragszahlungen müssen mindestens halbjährig im Voraus entrichtet werden. Bei Bedarf kann der Vorstand eine Einzugsermächtigung von den Mitgliedern verlangen.
- Die Kaution ist ein Sicherstellungsbetrag, den der Verein von Neumitgliedern verlangt, um den Beitritt ordentlich abzuwickeln und um einen Missbrauch des Beitrittsverlangens abzudecken. Nach der Aufnahme des Mitglieds, das in §5 der Satzung geregelt ist, wird die Kaution mit dem Beitrag verrechnet oder zurückerstattet.
- Die Aufnahmegebühr wird wie der Beitrag von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Dieser Betrag wird von einem Neumitglied oder beim Wechsel von passiver zu aktiver Mitgliedschaft erhoben, um für die Bereitstellungskosten des Vereins einen Anteil zu leisten.
- Umlagen werden nach §9 der Satzung (d.h. wie der Beitrag) festgelegt und erhoben, wenn es die Verhältnisse des Vereins erfordern.
- Stundensätze für nicht erbrachte Arbeitsleistung (Platzdienst/Arbeitsdienst) werden von Zeit zu Zeit den Bedürfnissen des Vereins angepasst.
Beiträge und Gebühren (geändert auf Euro durch Mitgliedervers.vom 29.11.2002).
Ordentliche aktive Mitglieder (monatlich): 10,00 €
Außerordentliche aktive Mitglieder (monatlich): 3,00 €
Ordentliche passive Mitglieder (monatlich): 2,50 €
Außerordentliche passive Mitglieder (monatlich) : 1,50 €
Tagesmitgliedschaft für Gastflieger (pro Tag): 5,00 €
Kaution (einmalig): 50,00 €
Aufnahmegebühr ordentliche aktive (einmalig) : 150,00 €
Aufnahmegebühr außerordentliche aktive Mitglieder (einmalig): 25,00 €
Umlagen (nach Bedarf): zur Zeit 0,00 €
Stundensatz für nicht geleisteten Arbeitsdienst: 15,00 €
Gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.11.2002 über Beitragserhöhung
Gem. Beschluss vom 24.11.2023 wurde die Aufnahmegebühr für außerordentliche aktive Mitglieder bis auf weiteres ausgesetzt (zur Jugendförderung).
Gem. Beschluss vom 24.11.2023 wird die Gastfliegergebühr von 2,50 € auf 5,00 € angehoben.
Gem. Beschluss vom 14.06.2026 wurde die Aufnahmegebühr von 150€ für ordentliche aktive Mitglieder bis auf weiteres ausgesetzt (zur Mitgliedergewinnung).
