Schlagwort-Archive: Corona

Hallenfliegen mit 3G

Hallo liebe Fliegerkameraden,

seit dem 04.03.2022 gilt für gedeckte Sportstätten (z.B. unsere Turnhalle – Hallenfliegen) nur noch die 3 G Regel. Hier der Auszug aus der Verordnung der Stadt Maintal:

„In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt.
Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Es findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sportstätten im Freien statt.
In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel.
Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.“

Euch allen noch einen schönen Sonntag.

Euer Rhöni
1.Vorsitzender per Mail am So. 06.03.2022

FMCM Weihnachtsfeier abgesagt !

Hallo liebe Fliegerkameraden,

angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens werden wir auch in diesem Jahr auf unsere FMCM Weihnachtsfeier verzichten. Keiner kann vorhersehen, wie sich die Richtwerte in den kommenden Wochen weiter entwickeln und welche Maßnahmen noch ergriffen werden müssen bzw. welche Einschränkungen dann gelten werden.

Euch allen noch ein erholsames Wochenende

Euer Rhöni
1.Vorsitzender per Mail am Samstag, den 20.11.2021

Arbeitsdienst unter Corona-Auflagen

Hallo liebe Fliegerkameraden,

ich hoffe, dass es Euch allen soweit gut geht. Am vergangenen Samstag haben wir im Rahmen unseres Arbeitsdienstes unser Vereinsgelände wieder auf Vordermann gebracht. U.a. wurde das Herbstlaub eingesammelt, die Hecken geschnitten und der Platz gewalzt. Vielen Dank noch einmal an alle Helfer und an Amin, der uns mit seinem Maschinenpark tatkräftig unterstützt hat.

Gestern habe ich noch einmal mit dem Ordnungsamt der Stadt Maintal gesprochen, ob sich für unseren Individualsport auf unserem Vereinsgelände (Sportanlage) aufgrund der bundeseinheitlichen Notbremse eine Änderung zu der bisherigen Regelung ergibt.

Wir dürfen nach wie vor unseren Individualsport bei uns auf dem Vereinsgelände ausüben. Folgende Regelungen sind aber einzuhalten, um den Ordungshütern, die ja doch regelmäßig an unserem Vereinsgelände vorbeifahren, keine Angriffsfläche zu bieten:

Mindestabstand von 3 Metern untereinander (bitte vermeidet es auch, in größeren Gruppen zusammenzustehen)

– kein gemeinsames Grillen o.ä. vornehmen, die Nutzung des Vereinsgeländes ist auf den Vereinszweck (Modellflug) zu beschränken

– auch sollten wir darauf achten, dass nicht übermäßig viele Mitglieder gleichzeitig am Platz sind – hier sollten wir die Zahl  von 10 Personen, die auch für unseren Arbeitsdienst seitens der Stadt  

Maintal aufgrund der Größe unseres Vereinsgeländes bewilligt wurde, als Richtwert ansehen.

Ich wünsche Euch und Euren Familien einen schönen 1. Mai-Feiertag.

Euer Rhöni
1.Vorsitzender per Mail am Sa. 01.05.2021

FMCM Familie hat Zuwachs bekommen !

Hallo liebe Fliegerkameraden,

unsere FMCM Familie hat Zuwachs bekommen. Seit dem 29.03.2021 sind Ralf Bucher und Tony Geyer neue Mitglieder in unserem Verein.

Ralf hat schon in seiner Jugend Flugmodelle im Allgäu geflogen und will jetzt wieder einsteigen zusammen mit seinem flugbegeisterten Sohn Pablo.

Mit unserem zweiten Neuzugang, Tony, haben wir endlich auch wieder einmal einen Jugendlichen in unserem Verein. Zur Zeit trainiert er fleißig mit Eberhard im Lehrer-Schüler Betrieb.

Soeben ist das 1. virtuelle Maintaler Vereinsgespräch beendet worden. Darin wurde noch einmal seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass auch bei Individualsportarten (wozu auch unser Modellsport gehört) die Abstandsregelungen zwingend einzuhalten sind. Auf Sportanlagen (wozu auch unser Modellfluggelände gehört) sind dies aktuell 3 m.

Da sich jetzt bei dem schönen Wetter doch immer mehrere Flugmodellsportler bei uns auf dem Vereinsgelände aufhalten, bitte ich Euch auf die Einhaltung der 3 m – Abstandsregel zu halten. Vielen Dank.

Abschließend wünsche ich Euch und Euren Familien allen ein Frohes Osterfest und ein paar erholsame Osterfeiertage.

Bleibt gesund.

Euer Rhöni
1.Vorsitzender FMCM per Mail am 31.03.2021

Unser neues Mitglied Tony Geyer (Ralf und Pablo erwischen wir nächstes mal ;-)

Gute Neuigkeiten

Hallo liebe Fliegerkameraden,

wie mir Frau Spiegelhalder von der Stadt Maintal soeben noch einmal bestätig hat, dürfen sich auf unserem Fluggelände gleichzeitig mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten aufhalten, da wir ein sehr weitläufiges Gelände haben. Eine Personenzahlbegrenzug für unser Sportgelände unter freiem Himmel gibt es nicht.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Abstandsregeln unbedingt eingehalten werden. Bitte achtet daher darauf, dass Ihr nicht zu nah beisammensteht. Ansonsten steht bis auf das Wetter einem ungetrübten Modellflugspass nichts mehr im Weg.

Liebe Grüße

Thomas
1. Vorsitzender FMCM

Neuste Info vom Gesundheitsamt des MKK in Gelnhausen

Hallo liebe Fliegerkameraden,

gem. der heutigen Auskunft des Gesundheitsamtes Gelnhausen ist auf unserer Sportanlage folgendes erlaubt:

Es dürfen sich maximal 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten auf unserer Sportanlage zur Ausübung des Individualsports – Modellflug – aufhalten.

alternativ:

bis zu zehn Personen aus insgesamt zwei Haushalten

so die Aussage vom Gesundheitsamt in Gelnhausen.

Natürlich sind die Abstandsregeln dabei entsprechend einzuhalten – also lieber 5 Meter auseinanderstehen.

Mit kameradschaftlichem Fliegergruß

Thomas
1. Vorsitzender FMCM

Stellungnahme des örtlichen Ordnungsamt

ich habe soeben noch mit dem örtlichen Ordnungsamt, Herrn Grüner, telefoniert – auch er hat bestätigt, dass wir unter strenger Einhaltung der Abstandsregeln unseren Modellflugsport als Individualsport auch weiterhin auf unserem Vereinsgelände ausüben dürfen – Bitte achtet daher darauf, keine Gruppen zu bilden.

Liebe Grüße

Euer Rhöni
1. Vorsitzender FMCM

Aktuelle Info der DMFV Seite zum Thema Fliegen auf dem Vereinsgelände

In den Regelwerken der allermeisten Bundesländer bestätigt sich die Auslegung des DMFV, dass die Vereinsgelände für die individuelle Ausübung des Modellflugs – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – geöffnet bleiben dürfen. Die Erlaubnis des Modellflugs als Individualsport gilt auch außerhalb von Fluggeländen.

Das gemeinschaftliche Fliegen im Vereinsrahmen oder im Team muss mindestens bis zum 30.11.2020 unterbleiben. Auch Wettbewerbe und Veranstaltungen dürfen im November nicht stattfinden.

Wir begrüßen es sehr, dass die Regierungen der Bundesländer die Auffassung des DMFV bestätigt haben und den verantwortungsbewusst und regelkonform genutzten Geländen unserer Vereine durch ihre Verordnungen eine niedrige Infektionsgefahr attestieren.“ sagt DMFV-Generalsekretär Hans Ulrich Hochgeschurz. „Wir möchten unsere Mitglieder aber bitten, von den gewährten Privilegien nur äußerst rücksichtsvoll und umsichtig Gebrauch zu machen und die verschärften Kontaktbeschränkungen einzuhalten, um das Ansteckungsrisiko für sich und andere auf ein Minimum zu reduzieren.“

Der DMFV weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund kommunaler Besonderheiten eine strengere Bewertung durch die Behörden nicht ausgeschlossen werden kann. Nehmt bitte im Zweifel Kontakt zu den zuständigen Ordnungsämtern auf.

Liebe Grüße

Euer Rhöni
1. Vorsitzender FMCM

Vereinsgelände auch weiterhin zur Ausübung unseres Individualsports „Modellflug“ nutzbar

Hallo liebe Fliegerkameraden,

nach dem Wortlaut der aktuellen und ab dem 02.11.2020 für Hessen gültigen Verordnung zur Eindämmung der Corona Pandemie ist Individualsport grundsätzlich weiterhin erlaubt. Auf der Seite 13 der Verordnung ist zu dem Themenkomplex „Sportbetrieb“ ist nur zu lesen, dass weitere Auslegungshinweise im Bereich des Sports noch in Bearbeitung sind. Daher können wir bis auf weiteres unser Vereinsgelände unter der Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln auch weiterhin zur Ausübung unseres Individualsports „Modellflug“ nutzen.

Sobald eine Konkretisierung zum Thema „Sportbetrieb“ vorliegt, werde ich Euch entsprechend informieren.

Euch allen einen schönen Sonntag.

Bleibt gesund!

Euer Rhöni
1.Vorsitzender FMCM

Corona Lockdown 2: Modellfluggelände erneut gesperrt

 Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst. 

darin heisst es unter :

Sportstätten und Sportveranstaltungen

Freizeit- und Amateursportbetriebe müssen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.

Ab Montag ist der Flugplatz wegen Lockdown geschlossen. Ebenso wie unsere Halle für’s Hallenfliegen.