Hallenfliegen mit 3G

Hallo liebe Fliegerkameraden,

seit dem 04.03.2022 gilt für gedeckte Sportstätten (z.B. unsere Turnhalle – Hallenfliegen) nur noch die 3 G Regel. Hier der Auszug aus der Verordnung der Stadt Maintal:

„In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt.
Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Es findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sportstätten im Freien statt.
In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel.
Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.“

Euch allen noch einen schönen Sonntag.

Euer Rhöni
1.Vorsitzender per Mail am So. 06.03.2022