Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst.
darin heisst es unter :
Sportstätten und Sportveranstaltungen
Freizeit- und Amateursportbetriebe müssen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.
Ab Montag ist der Flugplatz wegen Lockdown geschlossen. Ebenso wie unsere Halle für’s Hallenfliegen.